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Allgemeine Verkaufsbedingungen der ergoTrade AG (Schwaig) |
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§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten diese Verkaufsbedingungen als angenommen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. (3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. (4) Auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. § 2 Angebot (1) Der Verkauf unserer Ware erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. (2) Unsere Angebote und Liefertermine sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. (3) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kundenauftrag schriftlich durch uns bestätigt wird. Zur Schriftform gehören auch elektronische Medien (Email). Unsere Auftragsbestätigungen verstehen sich als gültig, vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. § 3 Preise - Zahlungsbedingungen (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Lager" Schwaig (Deutschland) bzw. Budapest (Ungarn) ausschließlich Fracht, Verpackung und Versicherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig und von dem Kunden ohne Abzug zu zahlen. (4) Wir behalten uns vor, für erteilte Aufträge teilweise oder vollständige Vorkasse in bar oder Banküberweisung zu verlangen. (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 4 Lieferzeit (1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. (3) Sofern die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. (4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. (5) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (6) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (7) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. (8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. § 5 Gefahrenübergang – Kostentragung (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" Schwaig (Deutschland) bzw. Budapest (Ungarn) vereinbart. (2) Die Kosten der Fracht, der Verpackung und der Versicherung trägt der Kunde. (3) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. (4) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. (5) Die Transport- und Übernahmegefahr für zu liefernde Ware trägt der Kunde "ab Lager" Schwaig bzw. Budapest. Ihm obliegt es, die Ware ordnungsgemäß zu versichern und für ordnungsgemäßen Transport Sorge zu tragen. Wird der Versand und/oder die Versicherung von uns übernommen, so handeln wir im Auftrag des Kunden, auf seinen Namen und seine Rechnung. § 6 Mängelhaftung – Gewährleistungsausschluss (1) Bei der von uns verkauften Ware handelt es sich, sofern nicht anders ausgewiesen, grundsätzlich um gebrauchte Ware, weswegen diese auch ohne Zubehör, wie z.B. Handbücher, Treiber, Software oder Verbrauchsmaterialien geliefert wird. Dem Kunden ist bekannt, dass die ihm verkaufte, gebrauchte Ware mit Gebrauchsspuren im Rahmen der üblichen Abnutzung behaftet sein kann, welche keine Mängel im Sinne des § 434 BGB darstellen. (2) Der Verkauf der gebrauchten Ware an Unternehmer erfolgt – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, mit dem Kunden wurde eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung bezüglich der Mängelhaftung getroffen. § 7 Mängelhaftung bei Vereinbarung (1) Wird mit dem Kunden eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung bezüglich der Lauffähigkeit der Ware getroffen, bestätigen wir dem Kunden für die Dauer von 30 Tagen ab Ablieferung der Ware deren Lauffähigkeit, ausgenommen Verschleißteile, wie z.B. Tinten, Toner oder Batterien. Diesbezüglich wird in der Auftragsbestätigung bei der jeweiligen Warenposition vermerkt: "30 Tage Lauffähigkeit ab Ablieferung". (2) Wird mit dem Kunden eine ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung bezüglich der 12 Monate Mängelhaftung getroffen, beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte des Kunden bei Mängeln 12 Monate und beginnt mit Ablieferung der Ware. Diesbezüglich wird in der Auftragsbestätigung bei der jeweiligen Warenpositionen vermerkt: "12 Monate Mängelhaftung ab Ablieferung". (3) Etwaige Mängelrechte des Kunden setzen in jedem Fall voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist (siehe insoweit: www.ergotrade.ag/RMA.asp). (4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und mit dem Kunden die Mängelhaftung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer vergleichbaren mangelfreien Sache mittlerer Art und Güte berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. (6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (7) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (8) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 5 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (9) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. (11) Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. § 8 Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. (2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 9 Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Die Ware darf vor vollständiger Bezahlung nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung weiterveräußert oder Dritten überlassen werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Zeitwert bei Abschluss des Kaufvertrages zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. (3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. § 10 Gerichtsstand - Erfüllungsort (1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. (3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. § 11 Sonstiges (1) Zur Erfüllung unserer Verpflichtungen können wir uns Dritter bedienen. (2) Die Installation und der Betrieb von Software obliegt alleine dem Kunden. Stand: April 2009 |
ergoTrade AG
Lohstrasse 26
85445 Schwaig/Oberding
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